langelieder > Jugendinitiative Steinhöring 2000-2004 > Konzept



Jugendinitiative Steinhöring 2000-2004

Das Konzept „Jugendtreff“ der Steinhöringer Jugendlichen

„Jungsein in der Gemeinde“ – Kommunalpolitische Erwägungen



Konzept „Jugendtreff“

Erarbeitet von der JIST in den Versammlungen am 8./21./29. September, veröffentlicht im Gemeindebrief / Sonderausgabe vom 16.Okt.2002


Wir, eine Gruppe von Steinhöringer Jugendlichen, haben uns in diesem Sommer zu einer “Jugendinitiative” zusammengeschlossen mit dem Ziel, in Steinhöring einen offenen Jugendtreff einzurichten und zu betreiben. Wir sind uns dabei bewußt, daß wir dieses Projekt nur verwirklichen können, wenn es auch von der Gemeindeöffentlichkeit gutgeheißen und unterstützt wird, nicht nur mit Geld und Sachwerten, sondern mit Sympathie und einem Vertrauensvorschuß für unsere Initiative.

Wir haben diese Jugendinitiative, die zur Zeit aus ca. 15 aktiven Mitgliedern besteht, gegründet im Anschluß an die Jugendversammlung vom 18. Juli in der Mehrzweckhalle des BZ, bei der wir gemeinsam mit dem Bürgermeister und anderen Gemeindevertretern erste Vorstellungen für einen Jugendtreff entwickelten. Seitdem haben wir uns weitere sechs Mal versammelt, um die Idee “Jugendtreff” zu diskutieren und uns auf ein praktikables Konzept zu einigen. Dieses Konzept möchten wir hier in Kurzfassung vorstellen, damit es öffentlich diskutiert werden kann.

Auf eine offene Diskussion legen wir großen Wert. Der gewünschte Jugendtreff soll ein Teil des Gemeindelebens sein, nicht eine “Gegenveranstaltung”. Der Jugendtreff soll nach den Interessen der Jugendlichen gestaltet werden, aber nicht gegen die Interessen der Gemeindeöffentlichkeit. Die Jugendinitiative Steinhöring (JIST) geht davon aus, daß durch eine offene, konstruktive und auch selbstkritische Diskussion eine Übereinkunft zwischen der Gemeinde und ihren Jugendlichen aufrecht erhalten werden kann.

Das Konzept “Jugendtreff”

Unter “Jugendtreff” verstehen wir einen Raum oder Räumlichkeiten, beheizbar und mit sanitären Einrichtungen, wo sich Jugendliche zwanglos treffen und “unter sich” fühlen können. Ein solcher Jugendtreff wird von der Gemeinde getragen, aber von den Mitgliedern der Jugendinitiative weitgehend selbständig gestaltet und betrieben. Die Rahmenbedingungen für den Betrieb werden zwischen der Jugendinitiative und der Gemeinde vereinbart.

Der Jugendtreff ist offen für die Mitglieder und Gäste der Jugendinitiative Steinhöring. “Gäste” sind alle Jugendlichen, die sich für die Jugendinitiative und den Jugendtreff interessieren. Der Jugendtreff ist aber kein öffentliches Lokal, das man inkognito besucht, sondern eher ein “Vereinslokal”, in dem man sich gegenseitig kennt oder kennenlernt. Das ist ja der Sinn eines “Treffpunkts”.

Wünschenswerte Ausstattung und Lage: Wünschenswert wäre eine Räumlichkeit, die groß genug ist für gesellige Veranstaltungen, mit Thekenbereich, Getränkelager, Putz- und Abstellkammer. Zusätzliche Nebenräume, z.B. für Kicker und Billard, wären optimal. – Der Jugendtreff sollte so gelegen sein, daß er einerseits leicht erreichbar ist, zumindest per Fahrrad, aber andererseits abgelegen genug, um nicht zur dauernden Belästigung für angrenzende Wohngebiete zu werden.

Hausordnung des Jugendtreffs: Damit der Betrieb des Jugendtreffs dauerhaft funktionieren kann, geben sich die Betreiber (JIST) eine verbindliche Hausordnung, in der folgende Punkte geregelt werden: Zweck und Ziel der Einrichtung, Öffnungszeiten, Hausrecht, “Schlüsselgewalt” und Verantwortlichkeit, Thekendienst, Befolgen der Jugendschutzgesetze, Aufräumen, Putzen, Verfahren bei Sachbeschädigungen, Hausverbote.

Rechenschaft und Verantwortung: Die Betreiber des Jugendtreffs (JIST) sind für das Einhalten der Rahmenbedingungen verantwortlich und der Gemeinde gegenüber Rechenschaft schuldig. Die Aufsicht durch Erwachsene soll in erster Linie bei Vertrauenspersonen liegen, die von den Jugendlichen und der Gemeinde gemeinsam berufen werden.

Wir gehen davon aus, daß viele Erwachsene einem solchen Konzept sehr mißtrauisch gegenüberstehen. “Um Gottes Willen,” sagen sie vielleicht, “ein solcher Jugendtreff ist doch der geeignetste Treffpunkt für “asoziales Gesindel” und Kriminelle, insbesondere für Drogenkonsumenten und Dealer!” – Wir halten dem entgegen, daß solch zweifelhafte Treffpunkte viel eher außerhalb eines offiziellen Jugendtreffs an Orten abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit entstehen. Ein von der Öffentlichkeit befürworteter und unterstützter Jugendtreff wird sich auch offen und selbstbewußt darstellen und auf asoziale oder kriminelle Einflüsse kritisch reagieren. Vor derartigen Einflüssen sind die Jugendlichen in einem offiziellen Jugendtreff also sicherer als bei so manch anderem “inoffiziellem” Treffen außerhalb.

“Aber man kann doch die Jugendlichen nicht einfach sich selbst überlassen!” hören wir sagen. Manche Erwachsene können es sich nicht anders vorstellen als daß ein solcher Jugendtreff verwahrlost, weil es den Jugendlichen an Verantwortungsbewußtsein fehlt und sie weder die eigene Hausordnung noch die Jugendschutzgesetze noch die allgemeinen Regeln des Anstands einzuhalten willens oder imstande sind. Wir nehmen diese Befürchtung ernst. Die Jugendlichen, die sich zur “Jugendinitiative Steinhöring” zusammengeschlossen haben, machen sich seit Wochen gründliche Gedanken über die Organisation und den Betrieb eines Jugendtreffs. Dabei entsteht auch ein Bewußtsein für die Verantwortlichkeit, die mit einem solchen Unterfangen verbunden ist, und ein Gefühl für die Herausforderung, negative Vorurteile in der Bevölkerung durch die Praxis zu widerlegen. Wir möchten unsere Eigenverantwortlichkeit gerne unter Beweis stellen, wenn uns die Möglichkeit dazu gegeben wird.

Wir ersuchen die Gemeinde, uns die Möglichkeit zu geben. Wir denken dabei gar nicht gleich an ein großes, kostspieliges, neugebautes Jugendzentrum. Für unsere ersten “Gehversuche” würde auch schon ein kleines, billiges Provisorium genügen – wenn wir nur nicht allzu lange darauf warten müßten.

Die Jugendiniative Steinhöring

Vorstand Armin Dressel, Julia Feiler, Andi Geißler, Ramona Giefel, Nils Jürgensen, Christoph Stadler, Monique Weber; Weitere aktive Mitglieder Alexandra Arnold, Marcel Fürhapter, Kathrin Gabriel, Thomas Gruber, Martin Jonas, Meike Maier, Vanessa Mayer, Markus Schneider, Justin Slowik, Sisina Slowik, Simran Stadler, Thomas Thaler; Mentor (und Formulierungshelfer) Ernst Weeber.



Auszug aus dem Bericht vom Bürgermeister-Seminar 1995 des Bayerischen Gemeindetags
am 26. und 27. Okt. 1995 in Staffelstein:
und rechtliche Rahmenbedingungen zur Kinder- und Jugendarbeit in den Städten, Märkten, und Gemeinden.
Abschnitt III: Kommunale Einrichtungen, Initiativen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel:


Jugendtreff

Was ein Jugendtreff ist, darüber gehen die Vorstellungen auseinander. Feststeht, daß die Jugendlichen zwar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche, aber im Einzelfall jeweils genaue Vorstellungen haben, welche Voraussetzungen ein Jugendtreff für sie zu erfüllen hat: Räume, in denen sie sich treffen, miteinander leben, feiern und einfach nur unter sich sein können. An erster Stelle steht bei den Jugendlichen die Vorstellung, daß sie ihren Jugendtreff selbst organisieren dürfen und das dort stattfindende Programm selbst gestalten können.

In der Regel wird deshalb ein Jugendtreff eine maßgeblich von Jugendlichen und ihrer eigenverantwortlichen Zusammenarbeit geprägte Einrichtung sein, für die die Gemeinde Räumlichkeiten mit einer notwendigen Mindestausstattung zur Verfügung stellt und aus der Distanz darauf achtet, daß die Jugendlichen ihrer übernommenen Verantwortung gerecht werden. Der Jugendtreff soll grundsätzlich für alle Jugendlichen offen sein.

Wird ein Jugendtreff geplant, sollte mit dem Landkreis (Jugendamt) Verbindung aufgenommen werden, damit eine Koordinierung der Jugendarbeit im Landkreis gewährleistet bleibt. Darüber hinaus steht den Gemeinden die pädagogische Beratung und Unterstützung des kommunalen Jugendpflegers zur Verfügung.

Für die Einrichtung eines Jugendtreffs sind von der Gemeinde verschiedene Überlegungen anzustellen:

Bei der Standortwahl gilt es einerseits Schwierigkeiten mit Anliegern (Lärmbelästigung) zu vermeiden, andererseits muß eine angemessene Erreichbarkeit der Einrichtung gewährleistet werden.

Die Gemeinde wird unter Beteiligung der jugendlichen Initiatoren Vorstellungen zur Betreuung und Leitung des Jugendtreffs entwickeln müssen. In Bayern ist mittlerweile eine Vielfalt unterschiedlicher Formen der Jugendbetreuung bzw. der Leitung von Jugendtreffs entstanden. In der Praxis lassen sich drei "klassische" Formen der Jugendtrefforganisation unterscheiden:

  • ehrenamtlich durch Teams von Jugendinitiativen und Jugendgruppen geleitete Jugendtreffs,

  • ehrenamtlich geleitete Jugendtreffs, deren Arbeit durch eine Fachkraft (z. B. gemeindlicher Jugendpfleger) begleitet wird, und

  • Jugendtreffs, die durch angestelltes Personal geleitet werden.

Diese unterschiedlichen Modelle machen deutlich, daß die Übergänge von einem Jugendtreff zu einer anderen Jugendfreizeitstätte (Jugendclub, Jugendhaus, Jugendzentrum usw.) fließend sind.

Ob und in welchem Umfang der Bürgermeister, der Jugendbeauftragte/-referent oder der gemeindliche Jugendpfleger für die Gemeinde tätig werden, ist festzulegen. Auf das Geschehen im Jugendtreff soll lediglich beratend und nicht leitend Einfluß genommen werden. Insbesondere sollte grundsätzlich nicht in die alltäglichen Vorgänge und die Organisation der Arbeit durch die Jugendlichen eingegriffen werden. Es empfiehlt sich, daß ein Vertreter der Gemeinde an den Sitzungen des Vorstands der Jugendinitiative, der den Jugendtreff leitet, teilnimmt, dessen Tätigkeit fördert und Anregungen gibt.

Die Ausstattung des Jugendtreffs sollte mit der Jugendinitiative besprochen werden (z.B. technische Einrichtungen für Getränkeausschank, Spielmöglichkeiten, Filmvorführungen, Musikanlage).

Im einzelnen sind für die Errichtung und den Betrieb folgende Zielsetzungen und Fragen zu klären:

Offener Betrieb

Der Jugendtreff ist für alle geöffnet, es gibt Getränke, Spielmöglichkeiten usw. Die Besucher sind sich selbst überlassen; es wird von seiten der Jugendinitiative nichts vorgeschlagen oder vorgeschrieben. Die Besucher finden lediglich die Möglichkeit zum Kennenlernen, Reden, Spielen, Musik hören und die Gelegenheit, eine Kleinigkeit zu essen oder zu trinken. So bildet sich eine eigene Atmosphäre des Hauses heraus. Ob diese zwanglose Atmosphäre diejenige einer Teestube, eines Bistros, einer Kneipe, eines Clubs, einer Espressobar oder eines Bahnhofswartesaales ist, entscheiden das Treffteam und die Besucher. Da sich Neigungen und Trends erfahrungsgemäß ändern, wechselt von Zeit zu Zeit auch der Stil des offenen Betriebs.

Veranstaltungen

Durch Angebote, die das Jugendtreffteam oftmals in Zusammenarbeit mit den Besuchern organisiert, wird das Leben im Jugendtreff bereichert. Schwerpunkte derartiger Veranstaltungstätigkeit bilden kulturelle Angebote, wie Konzerte, Kleinkunst, Filmkunst, Kabarett. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daß der offene Betrieb, z. B. für Rockbands, Theatergruppen, junge Dichter, bildende Künstler usw., ein geeignetes Forum zur Selbstdarstellung und zum Experimentieren sein kann. Für dieses kulturelle Angebot sollte es zu einer Zusammenarbeit in der Gemeinde kommen, damit die kulturellen Veranstaltungen des Jugendtreffs mit den von der Gemeinde angebotenen kulturellen Veranstaltungen koordiniert werden können und es so zu einer Bereicherung des Kulturlebens in der Gemeinde insgesamt kommt (siehe auch den Sonderdruck des Bayerischen Gemeindetags aus dem Jahre 1989 „Kulturleben in der Gemeinde", der bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags bezogen werden kann).

Gruppenarbeit

Sind die räumlichen Voraussetzungen gegeben, bietet der Treff auch Möglichkeiten zur Durchführung besonderer Angebote für die Gruppenarbeit. Darüber hinaus können von der Jugendinitiative Wochenendprogramme, Ferienfahrten, die Beteiligung am örtlichen Ferienprogramm, Seminare, Zeltlager, Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen, Workshops usw. organisiert und durchgeführt werden. Notwendig sind auch spezielle Angebote nur für Mädchen.

Wichtig ist es, zu wissen, daß diese besonderen Angebote oftmals nicht fest geplant werden, sondern sich spontan ergeben. Insgesamt tragen derartige Aktivitäten dazu bei, den Zusammenhalt und die Identität des Jugendtreffs zu fördern.

Organisation

Die eigenverantwortliche Leitung und der Betrieb eines Jugendtreffs bedeuten Arbeit, Arbeit, die grundsätzlich ehrenamtlich zu leisten ist. Grundvoraussetzung für einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Betrieb eines Jugendtreffs ist es, für die Aufgaben Theken-, Kassen- und Putzdienst, für die Einhaltung der Öffnungszeiten, damit zusammenhängend für die "Schlüsselgewalt"" und die Ausübung des Hausrechts, einfache, aber klare Regelungen zu treffen.

Die insoweit nötigen Rahmenbedingungen werden in einer Hausordnung festgelegt. Die Hausordnung sollte von der Jugendtreff-Initiative in enger Zusammenarbeit mit dem Träger, also in der Regel mit der Gemeinde, aufgestellt werden. Sie sollte möglichst kurz gefaßt sein und insbesondere nur Regeln enthalten, die für die jugendlichen Besucher nachvollziehbar und deshalb auch annehmbar sind. In der Hausordnung sollte folgendes geregelt werden:

  • Zweck und Ziel der Einrichtung,

  • Öffnungszeiten,

  • Hausrecht,

  • Benennung der Verantwortlichen,

  • Regelungen zur Drogenprävention, zum Ausschank und Mitbringen alkoholischer Getränke und zum Rauchen,

  • Hinweise auf das Jugendschutzgesetz,

  • Verfahren bzw. Verantwortlichkeit bei Sachbeschädigungen,

  • Sanktionen (Hausverbot).

Die regelmäßigen Öffnungszeiten sind von der Nachfrage und der Anzahl der zur Mitarbeit bereiten Jugendlichen abhängig. Jugendtreffs öffnen gewöhnlich nicht an allen Wochentagen, und dann erst in den frühen Abendstunden. Öffnungszeiten am Nachmittag beschränken sich meistens auf Sonderprogramme, am Wochenende auf Veranstaltungen. Insoweit werden Einzelfallregelungen vom verantwortlichen Leitungsteam getroffen.

Umstritten sind vielfach die Schließzeiten. Sie variieren wochentags zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. An Wochenenden und bei besonderen Veranstaltungen sollte eine Verlängerung der Öffnungszeit bis 24.00 oder 1.00 Uhr möglich sein.

Stellt eine Gemeinde Räume für einen Jugendtreff zur Verfügung, sollte sie sich darüber im klaren sein, daß mit der Übergabe der Schlüssel für die Räume an Jugendliche die Verantwortlichkeit für den Jugendtreff verbunden ist. Die verantwortlichen Jugendlichen sind über die Voraussetzungen zur Benutzung der für den Jugendtreff vorgesehenen Räumlichkeiten einzuweisen (z. B. Hausordnung, Sicherheitsvorkehrungen usw.). Erfahrungsgemäß geht der Einrichtung eines Jugendtreffs eine Jugendinitiative voraus. Die Gründung eines Vereins kann sich zu einem späteren Zeitpunkt empfehlen. Der Verein, in dem überwiegend die Jugendlichen vertreten sind, wird dann auch die notwendigen Vereinbarungen über den Betrieb, die Zahlung der Versicherungen usw. abschließen. In der Vereinbarung über die Betriebsträgerschaft sind vor allem die Fragen der Finanzierung, die Überprüfung der Aufgabenerfüllung, der Mittelverwendung usw. zu regeln. Derartige Regelungen bringen für beide Seiten eine Handlungs- und Rechtssicherheit. Sie garantieren eine kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung auch bei Wechsel von einzelnen Verantwortlichen und sichern damit die Arbeit im Jugendtreff langfristig ab.

Drogenprävention, Konsum alkoholischer Getränke und Rauchen

Drogenhandel und der Genuß von Drogen muß in und um den Jugendtreff unterbunden werden. Insoweit ist eine enge Kooperation bzw. ein gutes Vertrauensverhältnis der Jugendtreff-Verantwortlichen mit dem Träger, den örtlichen Vertrauenspersonen und Polizeidienststellen geboten. Geeignete Ansprechpartner sollten jederzeit zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich, daß die Mitarbeiter der Drogenberatungsstelle, der Jugendpfleger des Landkreises oder der Gemeinde, der Jugendbeauftragte der Gemeinde, Kontaktbeamte der Polizeidienststellen mit den Verantwortlichen für den Jugendtreff zusammenarbeiten.

Eine der am häufigsten diskutierten Fragen ist der Konsum von alkoholischen Getränken. Dazu sollte es in der Hausordnung Regeln geben. Auch wenn in einigen Jugendtreffs in Bayern nur alkoholfreie Getränke angeboten werden, wird doch in der Mehrzahl der Jugendtreffs auch Bier ausgeschenkt. Der Ausschank von Wein oder Sekt wird zu bestimmten Anlässen zugelassen, teilweise nur mit Zustimmung der für den Jugendtreff Verantwortlichen. Von einem Ausschank harter alkoholischer Getränke (Schnäpse) soll Abstand genommen und das Mitbringen alkoholischer Getränke untersagt werden.

Der Thekendienst achtet auf einen "kontrollierten Ausschank". Die für die Ausübung des Hausrechts zuständige Person sollte bedenken, daß Besucher, die bereits außerhalb des Jugendtreffs alkoholische Getränke konsumiert haben, das Ansehen des Jugendtreffs schädigen können.

Grundsätzlich soll der Preis für alkoholfreie Getränke deutlich unter dem Preis alkoholischer Getränke liegen. Aus präventiven Gründen ist die Preisgestaltung in den meisten Jugendtreffs in Bayern so angelegt, daß Bier oftmals über 100 % teurer angeboten wird als nichtalkoholische Getränke. Manche Jugendtreffs bieten Mineralwasser kostenlos an. Jugendtreffs sollten nicht darauf angewiesen sein, ihre Betriebskosten aus den Erlösen des Getränkeverkaufs, insbesondere aus dem Verkauf alkoholischer Getränke, zu finanzieren. Dies widerspricht dem Ziel der Jugendarbeit. Der aus Finanzierungsgründen verstärkte Verkauf alkoholischer Getränke würde ernstgemeinten Versuchen einer auch insoweit gebotenen Prävention zuwiderlaufen.

Regelungen zum Rauchen in den Räumen der Jugendtreffs werden nicht oder sehr unterschiedlich, oft abhängig von den räumlichen Bedingungen, getroffen. Regelungen zum Rauchen sollten der Jugendinitiative überlassen bleiben.